moments Magazin 06-21

Der Neusiedler See ist einer der wenigen Steppenseen Europas. Aufgrund seiner Gr ße und der Nähe zu Wien wird er gerne auch als „Meer der Wiener“ bezeichnet. Typisch sind der Schilfgürtel, seine geringe Tiefe und die stetige Brise, die den See für die verschiedensten Sportarten attraktiv macht. moments 6/2021 115 HOME & DESIGN HOME & DESIGN Der W rthersee ist mit 19,39m 2 der gr ßte See Kärn- tens. Das milde Klima macht den W rthersee zu einem der wärmsten Seen der Alpen. Berühmt ist das Schloss Vel- den, das nicht zuletzt durch die Serie „Ein Schloss am W rhersee“ bekannt wurde. Heute sind Orte wie Velden beliebte Treffpunkte für den sterreichischen Jetset. Aber auch internationale Investoren haben den W rthersee für sich entdeckt. 4 WÖRTHERSEE FOTOS: ALVINDOM, MILANMAKSOVIC, LANTAPIX, RADU79/ ISTOCK/GETTY IMAGES PLUS Velden am Wörthersee 100–300 €/m 2 Pörtschach am Wörthersee 200–350 €/m 2 GRUNDSTÜCKSPREISE KÄRNTEN 4 5 NEUSIEDLER SEE BURGENLAND 5 Neusiedl am See 260–400 €/m 2 Podersdorf 140–270 €/m 2 GRUNDSTÜCKSPREISE FOTOS: ANWALTSSOCIETÄT SATTLEGGER, KANGESTUDIO, SVETLANA MOKROVA/ ISTOCK/GETTY IMAGES PLUS, YVANDUBE/E+/GETTY IMAGES Z unächst ist allgemein zwischen öffent- lichen und privaten Gewässern zu unterscheiden. Nach dem Wasserrechts­ gesetz und den dort vorgesehenen Ein- schränkungen ist die Benutzung öffentlicher Gewässer grundsätzlich gestattet, sofern, unter anderem, kein Recht anderer oder öffentliche Interessen beeinträchtigt werden und niemandemSchaden zugefügt wird. Bei privaten Gewässern dürfen diese vom Eigentümer im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen benutzt werden, wobei andere private Rechte oder öffentliche Inte- ressen dabei nicht verletzt werden dürfen. Eine über diesen bewilligungs- freien Gebrauch hinausgehende, z.B. gewerbliche Nutzung des Wassers ist ohne Bewilligung nicht gestattet. Die Errichtung von Bauten an Ufern (vor allemStegen), Pumpanlagen und Brun- nen ist jedoch in aller Regel bewilli- gungspflichtig und eine wasserrecht­ liche behördliche Bewilligung ist vorab einzuholen. Zuständig ist die Bezirksverwal- tungsbehörde. Die Wasserrechtsbehörde kann den Eigentümern solcher Grundstü- cke durch Bescheid auch Maßnahmen zur Instandhaltung oder Sicherung von Ufern, etwa durch das Vorschreiben bestimmter Bepflanzungen, auftragen. Jedenfalls sollte unbedingt rechtlicher Rat eingeholt und Rücksprache mit der Behörde gehalten werden, bevor man inUferbereichen „die Natur verändert“, Baulich­ keiten wie etwa Stege oder Brunnen errichtet usw. NACHGEFRAGT Dr. Gernot Sattlegger Zum Thema: WASSERRECHT Dr. Gernot Sattlegger (37) ist Rechtsanwalt und Partner der in Linz und Wien tätigen Anwalts- societät Sattlegger, Dorninger, Steiner & Partner. Nicht erst seit Corona, dadurch aber verstärkt, besteht reges Interesse, sich an Gewässern/ Seen Wohnraum zu schaffen. Dadurch gewinnen auch Rechts- bereiche, die allgemein weniger bekannt sind, an Bedeutung, so zum Beispiel das Wasserrecht. Kont ak t i eren Sie uns bi t te unter 07 32 / 69 64- 0 oder of f i ce@kor rek t- inves tment .at Modern Urban Living GRUNDSTÜCK GESUCHT! Wir kaufen Ihren Baugrund im Großraum Linz und Umgebung (bebaut oder unbebaut). Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 0664/144 40 40 oder Ihre E-Mail an office@korrekt- nv stment.at

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