moments Magazin 9-22

22 moments 9/2022 Coverstory FOTOS: FIZKES/ISTOCK/GETTY IMAGES PLUS, JELENA STANOJKOVIC/ISTOCK/GETTY IMAGES PLUS, TETIANA GARKUSHA/ISTOCK/GETTY IMAGES PLUS HARTE REALITÄT. In Österreich leben rund 46 Prozent aller Alleinerziehenden an der Armutsgrenze. Die meisten sind Frauen. kann jedoch einen Antrag stellen, der dann in einemVerfahren geprüft wird. „Unsere Rechtsordnung möchte, dass beide Eltern an der Obsorge beteiligt sind. Die Mutter wird jedoch mit all ihren Bedenken, Ängsten und Sorgen gehört“, erläutert BarbaraCecil Prasthofer-Wagner. Die Grazer Rechtsanwältin und Mediatorin berät viele alleinerziehende Mütter. Ihr Tipp? Sich gut über die Rechtslage zu informieren, im besten Fall bei einemAnwalt. „Viele alleinerziehende Mütter fühlen sich erstmal vor den Kopf gestoßen, wenn der Kindesvater einen Antrag stellt. Aus meiner Erfahrung heraus wollen jedoch viele Väter ihren Teil bei der Erziehung des Kindes beitragen. Und dazu haben sie nun mal das Recht“, sagt die Expertin. Wichtig ist es, zwischen Paar- und Eltern-Ebene unterscheiden zu können. „Das Elternsein ist etwas Unauslöschliches für Mutter wie auch Vater. Für ein Kleinkind ist und bleibt die Mutter jedoch die Hauptbezugsperson. Der Vater als ‚Hauptbezugsperson‘ ist bei uns quasi erst im Entstehen“, so die Expertin. Finanzieller Aspekt. In den wenigsten Fällen bedeutet ein geteiltes Sorgerecht auch eine echte Entlastung für die Mutter. Denn statt 50/50 lautet die Realität eher 90/10. Das zeigt sich insbesondere bei den Finanzen. In Österreich sind Eltern gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig. Die Person, die nach einer Trennung vorwiegend für die Betreuung zuständig ist und mit dem Nachwuchs im selben Haushalt lebt – meist die Mutter – leistet einen Naturalunterhalt. Der andere Elternteil muss einen Geldunterhalt gewähren. Der Betrag hängt einerseits von den finanziellen Verhältnissen des Unterhaltsschuldners und andererseits vom tatsächlichen Bedarf des Kindes ab. Eine im Jahre 2021 durchgeführte Unterhaltsbefragung der Statistik Austria zeigt, dass nur in 38 Prozent der Fälle das Thema zwischen den Elternteilen geregelt wird. In 36 Prozent der Fälle braucht es eine gerichtliche Einigung. Bei etwa 16.000 Kindern kommen die Väter ihren finanziellen Verpflichtungen Durchgehend im Einsatz: Pausen oder Freizeit sind eine Seltenheit für alleinerziehende Mütter.

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