moments Magazin 7-23

106 moments 7/2023 moments 7/2023 107 FOTOS: OLIVER HASSELLUHN/ISTOCK/GETTY IMAGES PLUS FOTOS: SKYNESHER / E+, FIZKES / ISTOCK / GETTY IMAGES PLUS Home Bei der Wohnbauförderung in Oberösterreich werden drei unterschiedliche Varianten angeboten: ein Zuschuss zum Hypothekarkredit mit fixer Verzinsung (Variante A), ein Zuschuss zum Hypothekarkredit mit variabler Verzinsung (Variante B) oder alternativ ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Darlehen (Variante C). Eine Jungfamilienförderung wie zum Beispiel in Wien bietet die Wohnbauförderung in OÖ zwar nicht, dafür ermöglicht sie gute Planbarkeit, was die Rückzahlung von Hypothekardarlehen betrifft. Variante A. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Zinsen bei einem Hypothekardarlehen der Landesbank. Die Laufzeit beträgt 20 bzw. 25 Jahre. Die Fixverzinsung des Hypothekardarlehens erfolgt bei einer Laufzeit von 20 Jahren auf Basis des 12Yr-EUR-Swapsatzes (dieser definiert einen fixen Zinssatz, den eine Bank bereit ist zu zahlen) und bei einer Laufzeit von 25 Jahren auf Basis des 15YrEUR-Swapsatzes. Maßgebend ist der Tageswert zwei Bankwerktage vor Beginn des Monats der Förderungszusicherung zuzüglich eines Aufschlags von höchstens 125 Basispunkten. Der so gebildete Zinssatz gilt für die gesamte Darlehenslaufzeit. Der große Vorteil von diesem Modell liegt vor allem in der langfristigen Planbarkeit: Die Rückzahlrate, also die Kombination aus Tilgung und Zinsen, bleibt über 20 Jahre lang unverändert gleich. Variante B. Hier gilt statt einer fixen die variable Verzinsung. Das Darlehen läuft über 30 Jahre. Die Zuschüsse werden – aufgeteilt auf eine Laufzeit von 20 Jahren, jedoch längstens bis zur gänzlichen Tilgung des Darlehens – in gleich hohen Teilbeträgen monatlich dem Darlehenskonto gutgeschrieben Home Variante C. Bei dieser Option bekommt der Antragsteller einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 36 Prozent des Zuschusses zum Hypothekardarlehen. Die Höhe des Basisdarlehens beträgt 75.000 Euro mit einem Zuschuss von 10.000 Euro, zusätzlich gibt es noch weitere mögliche Förderzuschläge zum Basisdarlehen. Gut informiert. Doch um Förderungen anzusuchen, ist man gut beraten, wenn man Bescheid weiß, was überhaupt gefördert wird. Denn das geförderte Hypothekardarlehen kann Der Bau von Doppelhäusern oder Reihenhäusern wird bei erfüllten Anforderungen vom Land Oberösterreich gefördert. Endlich im Eigenheim anzukommen, bedeutet für viele einen verwirklichten Lebenstraum. Werden barrierefreie Maßnahmen umgesetzt, kann die Förderung sogar erhöht werden. ä ALS FÖRDERBAR GELTEN PERSONEN, DIE … • österreichische Staatsbürger oder Bürger eines EWR-Staates sind, • beabsichtigen, die geförderte Wohnung ausschließlich zur Befriedigung ihres dauernden Wohnbedürfnisses zu verwenden, • volljährig sind, • außerdem ein Jahreseinkommen haben, das die gesetzlichen Einkommensgrenzen nicht übersteigt, wobei die Beträge in etwa dem Nettoeinkommen entsprechen.

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