moments Magazin 07-21

28 moments 7/2021 COVERSTORY FOTOS: FRANCKREPORTER/E+/GETTY IMAGES PLUS, MSDFUTURE/DIGITALVISION VECTORS/GETTY IMAGES ● Diskriminierungsverbot. Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden. ● Kindeswohl. Bei Entscheidun- gen, die Kinder betreffen, hat das Kindeswohl Vorrang. ● Entwicklung. Alle Kinder haben ein Recht auf Leben, Existenzsicherung und best- mögliche Entfaltungsmög- lichkeiten. ● Beteiligung. Kindern muss das Recht zugesichert wer- den, bei Entscheidungen, die sie selbst betreffen, ihre Mei- nung frei zu äußern. 4 DIE UN-KINDERRECHTS- KONVENTION BASIERT AUF GRUNDPRINZIPIEN: Liebe und Geborgenheit sind für das gesunde Heranwachen von Kindern und Jugendlichen unverzichtbar. Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen zu vertreten. Einer- seits im Einzelfall, das heißt, Kinder und Jugendliche mit Problemen von A wie Armut über M wie Mobbing bis Z wie Zwangsverheiratung, können sich an die KiJA wenden. Andererseits gibt es die gesellschaftspolitische Ebene, auf der versucht wird, die Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Auch Prof. Susanne Greber-Platzer, Leiterin der Kinder- und Jugendklinik in Wien, engagiert sich für den Schutz von Kindern. Einerseits leitet sie die Forensische Kinder- und Jugendunter- suchungsstelle, kurz FOKUS, deren Aufgabe es ist, mögliche Opfer von Gewalt und Missbrauch zu untersu- chen und gegebenenfalls Beweise zu sichern. Auf die Frage, ob es schon Fäl- le gegeben hätte, die sie nachts wach- halten, antwortet die Medizinerin mit einem klaren „Ja“. Die Belastung für die Mitarbeiter der Stelle ist groß, manche Fälle sind auch für sie traumatisierend. Seit 2004 sind in Krankenhäusern ver- pflichtend Kinderschutzgruppen einzu- richten. Die Verantwortung, die den Ärzten und dem Gesundheitspersonal hier zukommt, ist enorm. Sie müssen rasch handeln, an ihren kleinen Patien- ten Spuren sichern, abklären und behandeln. 2019 wurde die Österreichi- sche Gesellschaft für Kinderschutz- Medizin gegründet, deren Präsidentin Prof. Greber-Platzer ist. Die ÖGKiM soll als übergeordnete Struktur die Kin- derschutzgruppen in den Krankenhäu- sern unterstützen, fortbilden, standar- disierte Dokumentationsunterlagen zusammenstellen und vernetzen. Ziel ist eine österreichweite rund um die Uhr Erreichbarkeit bei Verdacht auf Misshandlung, Kindesmissbrauch oder Vernachlässigung. Erste Anlaufstelle bei Gewalt gegen Kinder und Jugendli- che sind jedoch meist die Kinder- schutzzentren, die Betroffenen Hilfe und Beratung bieten. Wenn Kinder, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr bei ihren Familien leben können, kann das Jugendamt sie beispielsweise in einem SOS Kinderdorf unterbringen. Die Geschichte dieser NGO, die mitt- lerweile Kinder auf der ganzen Welt betreut, nahm ihren Ausgang übrigens in Österreich. Nachtrag. Ich kannte einmal eine Kindergartenleiterin, die jahrzehntelan- ge Erfahrung in der Arbeit mit Kindern hatte. Sie hatte viel gesehen, auch wenn sie nicht oft darüber sprach. Einmal aber sagte sie zu mir: „Wissen Sie, Kinder sind dazu verdammt, ihre Eltern zu lieben.“ Bis heute sind mir diese Worte im Gedächtnis geblieben. Für mich bedeuten sie: Kinder sind an ihre Eltern gebunden durch die Macht der Liebe. Aber auch darüber hinaus sind sie von ihnen abhängig, sind ihnen buchstäblich ausgeliefert. Niemals dürfen wir Erwachsenen diese Macht zum Schaden unserer Kinder miss- brauchen. ˜

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