moments Magazin 8-22

Life FOTO: 4FR / E+ /GETTY IMAGES Life FOTO: J ANWALTSSOCIETÄT, ORDI MORA IGUAL / ISTOCK / GETTY IMAGES PLUS, FOTOSTUDIO MARGIT BERGER Warum sind Sie Jägerin geworden und woher kommt Ihre Leidenschaft? Mein Großvater war leidenschaftlicher Jäger, er war es, der den Samen dafür gesät hat. Der ruhte allerdings bis zu meinem 49. Lebensjahr. Aber gleich nach der Jagdprüfung hat mich die Jagd nicht mehr losgelassen. Es sind die unglaublich erhabenen Momente, die man bei der Jagd erleben kann. Ich erinnere mich, dass ein Bussard, keine fünf Meter von mir entfernt, vorbeistrich und ich seinen Flügelschlag spüren konnte. Ein wahrlich majestätischer Greifvogel mit einer Flügelspannweite von etwa eineinhalb Metern. Besonders spannend erlebe ich die Minuten, bevor das letzte Licht des Tages schwindet. Du weißt, das kaum noch Zeit bleibt, aber vielleicht springt doch noch ein Reh heraus und krönt den geduldigen Ansitz oder wir haben nur eine schmale Schneise, wo das Wild seine Deckung aufgeben muss, bevor es wieder ins Dickicht eintaucht und plötzlich quert eine dunkle, knäuelartige Masse behände und sehr elegant die Schneise, dann eine zweite und noch eine dritte. „Dachse“, flüstert mein Pirschführer. Jetzt muss man wissen, dass der Dachs ein äußerst scheues und vorsichtiges Wild ist. Ganz still und sozusagen Aug in Aug mit dem Dachs bleiben wir stehen, ergriffen, und genießen den Moment. Auch das ist Jagd! Wie sehen Sie Ihren Beitrag imRevier – auch im Vergleich zu Ihrem Beruf? Im Revier leiste ich einen Beitrag zum Gleichgewicht zwischen Natur in ihrer ökologischen Vielfalt und Wildheit sowie den Interessen der Erholungsuchenden als auch den Interessen und den Anforderungen der Land- und Forstwirte. Als Rechtsanwältin bin ich es gewohnt, scheinbar unvereinbare Standpunkte durch Schaffen neuer Blickwinkel zusammenzuführen. Die Arbeit im Revier bedeutet für mich Verantwortung, Abenteuer, Ausdauer, vor allem aber Gemeinschaft und Freundschaft mit JagdkollegInnen und ist in meinem Leben eine echte Bereicherung! Jasmine Senk Rechtsanwältin in Linz und passionierte Jägerin www.kanzlei-senk.at G U T Z U Wissen Aufbruchstimmung. Mittlerweile ist die Jagd längst nicht mehr das alleinige Betätigungsfeld der Männer; die Jagd wird zunehmend weiblicher – auch in Oberösterreich. Interessant und zugleich sehr erfreulich ist, dass der Trend der vergangenen Jahre bezüglich Frauenanteil in der Jagd weiter anhält. „Was früher die große Ausnahme war, wird immer mehr zu einer Selbstverständlichkeit. Waren es vor dreißig Jahren gerade einmal einige wenige Prozent, so ist der Anteil der Jägerinnen inzwischen auf über das Doppelte angestiegen“, zeigt sich Oberösterreichs Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner höchst erfreut. Der Frauenanteil liegt derzeit bei rund zehn Prozent – Tendenz steigend! v Wildschweine sind die einzigen wild lebenden Vertreter der Familie der Schweine in Europa. Das Jagdrecht ist eine komplexe Materie, dazu in Österreich großteils Landessache. Das bedeutet, dass sich dieses von Bundesland zu Bundesland unterscheiden kann, die Regelungen sind aber jeweils ähnlich. Da das Jagdrecht mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden ist und es bestimmte definierte Reviermindestgrößen gibt, kann man festhalten, dass man nicht einfach dort (naturgemäß vor allem inWäldern) jagen darf, wo es einem sozusagen Spaß macht, sondern dies unter sehr klar definierten Voraussetzungen zu erfolgen hat. Unbedingt einzuhalten sind natürlich durch Verordnung festgelegte Schonzeiten, weiters die sogenannte „Abschlussplanverordnung“, die zum Ziel hat, dass für die Wildtiere ein gut angepasster Lebensraum vorhanden ist, aber sich z. B. der Verbiss bei landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich erwünschten Pflanzen in Grenzen hält. Der Jagdberechtigte darf auch nicht –wie es ihm beliebt – Jagdgrundstücke betreten, es gibt Gebiete und Bereiche, wo die Jagd „ruht“, also nicht ausgeübt werden darf. Nicht jagdberechtigte Personen dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Jagdgebiet betreten, einerseits bei schriftlicher Einwilligung des Jagdausübungsberechtigten, Wälder aber allgemein schon – außer (unter anderem) das Wild wird dadurch beunruhigt oder verfolgt; hier können Unterlassungsansprüche gegen beispielsweise Mountainbiker bestehen. Zum Thema: Frage eines moments-Lesers: Ich habe kürzlich die Jagdprüfung absolviert, es sind hierbei zahlreiche rechtliche Vorschriften zu beachten. Können Sie mir einige Tipps aus der Praxis geben? Dr. Gernot Sattlegger (38) ist Rechtsanwalt und Partner der in Linz und Wien tätigen Anwaltssocietät Sattlegger, Dorninger, Steiner & Partner. N A C H G E F R A G T Dr. Gernot Sattlegger § Jagdrecht Wald ist Lebensraum, der aber auch vom Menschen seinen Ansprüchen gemäß über Jahrhunderte verändert wurde. Die oö. Jägerinnen und Jäger erfüllen mit Expertenwissen nicht nur die notwendige Regulation des Wildes und die Produktion von wertvollem Lebensmittel, sondern setzen sich auch für Wildtiere in ihren Lebensräumen ein. www.ooeljv.at 9teufel Foto: © Mario Ensmann

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