moments Magazin 7-23

66 moments 7/2023 Home haben vorliegen. Auch zu beachten sind die Einkommensobergrenzen. Bei einer Familiengröße von einer Person liegt diese bei maximal 40.800 Euro und bei zwei Personen 61.200 Euro. Für jede weitere erhöht sich die Grenze um je 5.400 Euro. Wohnbauscheck. Auch der Ersterwerb von Eigentumswohnungen wird vom Land Steiermark mit Wohnbauschecks unterstützt. Förderungen erhalten Erstkäufer, die eine Wohnung von einem befugten Bauträger gekauft haben, sowie der Bauträger selbst bei Umsetzung ökologischer Initiativen. Die Rückzahlung an das Land erfolgt halbjährlich beginnend nach der Benützungsbewilligung beziehungsweise spätestens 3 Jahre nach Erteilung der Förderungszusage. Auch hier gilt es wieder die Einkommensobergrenzen einzuhalten. Bei einer Familiengröße von einer Person liegt diese bei maximal 46.300 Euro und bei zwei Personen 69.450 Euro. Hausstandsgründung. Jungfamilien werden ebenfalls nicht im Stich gelassen und vom Land mit einer speziellen Förderung unterstützt, die bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres beantragt werden kann. Dabei müssen die Ehepartner oder unverheiratete Partner mit mindestens einem sorgepflichtigen Kind Wohnräume und Einrichtungsgegenstände vor weniger als einem Jahr erworben haben. Sonstige. Weiters hilft das Land bei Wohnhaussanierungen und Revitalisierungen. Jährlich werden in der Steiermark rund 8.000 Objekte so erneuert. Die Höhe der Förderbeträge werden zwischen kleiner, umfassender und barrierefreier Sanierung sowie Assanierung – darunter verseht man das weitgehende Ersetzen eines Gebäudes am selben Platz – unterschieden. Online können die Unterstützungssummen übrigens einfach berechnet und beantragt werden. v ALS FÖRDERBAR GELTEN PERSONEN, DIE… • österreichische Staatsbürger oder Bürger eines EWR-Staates sind • beabsichtigen, die geförderte Wohnung ausschließlich zur Deckung ihres dauernden Wohnbedürfnisses zu verwenden • volljährig sind • ein Jahreseinkommen haben, das die gesetzlichen Einkommensgrenzen nicht übersteigt Jungfamilien werden mit einer speziellen Förderung unterstützt. EINKOMMENSGRENZEN FÜR UNTERSTÜTZUNGEN DES LANDES EIGENHEIMFÖRDERUNG bei einer Person: 40.800 Euro bei zwei Personen: 61.200 Euro WOHNBAUSCHECK bei einer Person: 46.300 Euro bei zwei Personen: 69.450 Euro FOTOS: PEOPLEIMAGES / ISTOCK / GETTY IMAGES PLUS

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