moments Magazin 7-23

84 moments 7/2023 Life FOTO: GETTYIMAGES/EMIRMEMEDOVSKI Drei Mal mussten Sabine und Martin ihre Hochzeit bereits verschieben. Ihre Lust aufs Heiraten ist trotz aller Hürden hoch wie nie. Damit sind die beiden nicht allein. Coronabedingt hat die Zahl der Eheschließungen in den letzten Jahren zwar abgenommen, etliche Paare berichten aber von positiven Auswirkungen der Pandemie auf ihre Beziehung. Stärkerer Zusammenhalt, verbesserte Kommunikation und ein Rückbesinnen auf Gemeinsamkeiten spiegeln sich in rückläufigen Scheidungsraten. Totgesagte leben länger. Nichtsdestotrotz wird seit Jahren ein Abgesang auf das Konzept der Ehe angestimmt. Freiheit, Flexibilität und Unabhängigkeit hätten die Eckpunkte des starren Ehekorsetts nicht nur überholt, sondern diese neuen Werte würden dem klassisch-offiziellen Beziehungsbund mit der Pflicht zum Zusammenleben und zur Treue sogar widersprechen. Aber: Nicht nur der Gesetzgeber sieht im Seitensprung nach wie vor einen Scheidungsgrund. Auch für mehr als die Hälfte der Österreicher ist Untreue des Partners Anlass zur Trennung. Neben dem „Zuviel“ an sexueller Betätigung zeigen Scheidungsrichter in ihren Urteilen auch fürs „Zuwenig“ Verständnis. Zwar wurden die ehelichen Pflichten aus dem Gesetz gestrichen. Anhaltende und grundlose Verweigerung ist aber noch immer ausreichend für die Eheauflösung. Und wird vor Gericht erstaunlich oft als Argument ins Treffen geführt. Erster und letzter Wille. Warum dann eigentlich noch heiraten, wenn die Auflagen so hoch sind? Neben den Pflichten räumt der Gesetzgeber Eheleuten Rechte ein, die Unverheiratete nicht genießen. Diese sind vor allem finanzieller Natur – Stichwort Mitversicherung, Witwenpension und testamentsunabhängiger Erbanspruch. Doch sehen im Bund der Ehe und dem Jawort vor Zeugen viele Verliebte vor allem den ultimativen Liebesbeweis. „Ich will der ganzen Welt zeigen, dass ich mein restliches Leben mit ihm verbringen will“, sagt Sabine. Wie Sabine denkt ein Großteil der Heiratswilligen. Die Hochzeit als rauschendes Liebesfest mit Freunden und Familie: für viele noch immer der schönste Tag im Leben. Gemeinsame Zukunft. Was romantisch klingt, hat nüchterne Konsequenzen. Vertraglich verpflichtend ist der „Beistand in materieller wie auch immaterieller Sicht“. Haben sich Anna und Martin darüber Gedanken gemacht? „Ja, wir haben seit Jahren ein gemeinsames Konto“, sagt Anna. „Wir planen unsere Zukunft zusammen.“ Damit haben Anna und Martin bereits einen potenziellen Scheidungsgrund umschifft. Unterschiedliche finanzielle Vorstellungen zählen noch immer zu den Top-5-Scheidungsgründen. Und auch sonst stehen die Chancen für Anna und Martin gut. Von Paartherapeuten bis Scheidungsanwälten hört man auf die Frage nach dem Erfolgsgarant gelungener Ehen die übereinstimmende Antwort: Kommunikation. v EHE-AUS. Im Gesetz gilt ein Seitensprung als berechtigter Scheidungsgrund. Auch mehr als die Hälfte der Österreicher sieht es als Anlass zur Trennung. D

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