moments Magazin 6-22

Coverstory 26 moments 6/2022 FOTOS: ANNASTILLS/ISTOCK/GETTY IMAGES PLUS terreich durchgeführt werden, ist nicht bekannt, da es keine offiziellen Zahlen gibt. Schätzungen zufolge sind es jedoch um die 35.000 pro Jahr. Das macht Österreich zu einem Land mit einer recht hohen Abbruchsquo- te im internationalen Vergleich. Die Schuldfrage . Und dennoch wird das Thema kaum diskutiert. Dabei wäre eine Enttabuisierung not - wendig. Unter anderem, um den be - troffenen Frauen die selbst auferlegte Schuld zu nehmen. „Abtreibungen gehören zu den häufigsten Eingriffen in der Gynäkologie. Frauen haben oft das Gefühl, etwas falsch gemacht zu haben. Doch niemand muss sich da - für schämen, es gibt schließlich keine Verhütungsmethode, die zu hundert Prozent sicher ist“, appelliert Taum - berger. Dem stimmt auch die Psy - chotherapeutin Manuela Unterleit - ner zu. Zu ihren Fachgebieten zählen die Themen Familie und Schwan - gerschaft. Sie begleitet viele Frauen nach einem Abbruch. Welche Ängs - te dabei geweckt werden können? „Vor allem die Angst vor familiärer und gesellschaftlicher Ausgrenzung und Verurteilung. Deshalb werden Abbrüche oft geheim gehalten, was das Aufarbeiten natürlich erschwert. Moralische und religiöse Konflik - te spielen ebenso eine Rolle wie die Angst vor späteren schicksalhaften ‚Strafen‘ wie Unfruchtbarkeit“, so die Expertin. Aus eigener Erfahrung . Doch wie schaffen wir den Diskurs über dieses sensible Thema? „Wir müssen darüber reden, wertschätzend und ganz ohne Beurteilung der Situation“, meint Un - terleitner. Das wünscht sich auch Sa - brina (Name von der Red. geändert). Sie entschied sich 2013 imAlter von 16 Jahren für eine Abtreibung. Offen dar - über zu reden, half ihr: „Ich hätte mir damals weniger Feedback zu meinem Abbruch gewünscht. Denn auch wenn ich mich dazu entschieden habe, war die Entscheidung keineswegs leicht - fertig.“ v ABTREIBUNGS- GESETZE MALTA. Der Inselstaat hat das härteste Abtreibungsge­ setz in Europa, denn auf Mal­ ta ist Abtreibung illegal und unter allen Umständen ver­ boten. Das gilt auch für Min­ derjährige und Vergewalti­ gungsopfer. Frauen, die selbst einen Eingriff versu­ chen oder einem Abbruch zustimmen, können zu einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt werden. LIECHTENSTEIN. Das kleine Fürstentum hält ebenso an einem der restriktivsten Abtreibungsgesetze fest: Schwangerschaftsabbrüche sind ohne Ausnahme verbo­ ten. Bis 2014 wurden Frauen, die abgetrieben haben, noch strafrechtlich verfolgt. Diese Maßnahme wurde geändert, Ärzten ist es dennoch unter­ sagt, Abbrüche durchzu­ führen. Aus diesem Grund weichen viele Liechtensteine­ rinnen ins Ausland, beispiels­ weise in die Schweiz, aus. POLEN. In Polen ist Abtrei­ bung de facto verboten. Ärz­ te dürfen den Abbruch nur in Fällen von Vergewaltigung, Inzest oder wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, durchführen. Wird außerhalb der genannten Gründe eine Abtreibung durchgeführt, droht den Medizinern bis zu zwei Jahre Haft. AUFGEKLÄRT. Bei einem Beratungs­ gespräch werden die Patientinnen über die Möglichkeiten aufgeklärt.

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