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96 moments 9/2023 FOTOS: RABART, SOMMART/ISTOCK/GETTY IMAGES PLUS Bei einer Umfrage von Statista aus dem Jahr 2018 zur Vertrauenswürdigkeit von verschiedenen Berufsgruppen kam man zu folgendem Ergebnis: Auf Platz 1 stehen unsere Feuerwehrleute mit 93 Prozent. Auf dem letzten Platz rangieren – wer hätte das gedacht? – die Immobilienmakler mit nur 14 Prozent Zustimmung. Makler haben also ohne Frage ein Imageproblem. Aber warum eigentlich? Zum einen vermutlich, weil man unter Umständen das Gefühl haben kann, viel Geld für wenig Leistung zu bezahlen. Wer schon einmal eine Wohnung gemietet hat und dabei für eine kurz gehaltene Besichtigung sowie das Unterzeichnen des Vertrags Hunderte, vielleicht sogar Tausende Euro an jemanden bezahlen musste, den er gar nicht selbst beauftragt hatte, kennt dieses Gefühl. Allerdings wurde die Provision, die ein Mieter bei Übernahme einer Wohnung, die durch einen Makler vermittelt wurde, zu bezahlen hatte, mit Hinweis auf das Bestellerprinzip kürzlich abgeschafft: Derjenige, der einen Immobilienmakler beauftragt, muss ihn auch selbst bezahlen. Gewusst wie. Ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen ist eine der großen Entscheidungen im Leben. Um hierbei keine Fehler zu machen, ist es ratsam, sich von einem Profi begleiten zu lassen. Denn wer hat schon den Durchblick im Dschungel der Gesetze und weiß, worauf er beim Immobilienkauf achten muss? Wer kann den Wert einer ImmoDas im Sommer 2023 verabschiedete Bestellerprinzip führt für Vermieter wie Mieter zu signifikanten Veränderungen in der Immobilienbranche. Als erster Ansprechpartner bei einer Entscheidung, welche oft mit vielen Emotionen verbunden ist, ist es wichtig, auf individuelle Wünsche einzugehen und beratend tätig zu sein. Der Kunde steht immer an erster Stelle. Außerdem sind der Auftritt auf diversen Plattformen sowie ein umfangreiches Verkaufsexposé mit hochwertigem Bild- und Videomaterial, gepaart mit SocialMedia-Präsenz, heutzutage unverzichtbar. l Carolina Raab Immobilienmaklerin Rabart GmbH rabart.at E X P E R T E N Tipp „SOGAR UNSCHÖNE IMMOBILIEN VERSUCHT EIN MAKLER GUT AUSSEHEN ZU LASSEN.“ Natürlich ist der beauftragte Makler daran interessiert, jedes Objekt mit seinen Vorzügen zu bewerben. Allerdings achtet der eine oder andere Makler auf ein ansehnliches Portfolio mit Schwerpunkten, wie etwa auf Luxuswohnungen oder Seegrundstücke. Bei einem kompetenten Immobilienpartner kann man sich jedenfalls darauf verlassen, dass er von den angebotenen Objekten auch selbst überzeugt ist. 5Irrtümer ... schnell aufgeklärt 1 2 3 4 5 „IMMOBILIENMAKLER KANN JEDER WERDEN.“ Der Immobiliensektor ist breit gefächert und enthält zivilrechtliche, steuerrechtliche und wirtschaftliche Aspekte. Der Berufsalltag in der Immobilienbranche fordert eine hohe fachliche und persönliche Kompetenz. Im Rahmen von Kursen, etwa am WIFI Oberösterreich, wird man auf die Befähigungsprüfung für die selbstständige Tätigkeit als Immobilientreuhänder vorbereitet. „DIE HÖHE DER PROVISION FÜR DEN MAKLER IST GEHEIM.“ Jeder Vertragsabschluss mit einem Immobilienprofi unterliegt Vorgaben. Es gibt gesetzliche Obergrenzen, das sind jedoch keine „Fixpreise“. Daher ist es auch möglich, vor Vertragsabschluss mit dem Makler eine geringere Provision zu vereinbaren. In der Praxis rechnen Makler üblicherweise drei Prozent Maklergebühr für den Verkauf ab. Geht es um eine Vermietung, richtet sich die gesetzlich zulässige Höchstgrenze der Provision nach der Dauer des Mietverhältnisses. „DIE HAUPTAUFGABE EINES MAKLERS IST ES, WOHNUNGEN ZU BESICHTIGEN.“ Das gemeinsame Besichtigen von Objekten mit Miet- oder Kaufinteressenten ist Teil der Arbeit eines Maklers. Aber es gehört noch viel mehr dazu. Seriöse Makler vermitteln zwischen Käufer- und Verkäuferinteressen, begleiten den Laien durch den Prozess eines oft komplexen Immobiliengeschäfts, ermitteln bei Bedarf einen realistischen und marktkonformen Preis und erledigen den Recherche- und Dokumentationsaufwand für den Kunden. „MAKLER KÖNNEN IM MIETVERHÄLTNIS DOPPELT KASSIEREN.“ Um dem entgegenzuwirken und Mieter zu entlasten, wurde ein neues Gesetz verabschiedet. Dieses Bestellerprinzip besagt, dass Makler die Provision nur von demjenigen verlangen dürfen, der sie zuerst mit der Vermittlung des Mietvertrages beauftragt hat. Deshalb spricht man auch vom „Erstauftraggeber-Prinzip“. Man bezahlt als Mieter also nur noch dann Maklerprovision, wenn man selbst Erstauftraggeber ist. Obwohl es noch Schlupflöcher gibt, wird somit eine „Doppelprovision“ erschwert. ä FOTOS: TIYAS/DIGITALVISION VECTORS

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