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98 moments 9/2023 bereitet. In diesem Zusammenhang kann es auch notwendig sein, Fotos zu machen. Der Makler ist verpflichtet, sich aktiv um den Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrages zu bemühen. Dazu ist es notwendig, das Objekt auch an geeigneter Stelle zu bewerben, wie beispielsweise auf Internet-Plattformen, auf der firmeneigenen Website sowie in Zeitungen und Magazinen. Dabei ist immer darauf hinzuweisen, dass die Immobilie von einem bilie zuverlässig einschätzen? Für all das und noch viel mehr braucht es einen Fachmann. Ganz nach dem Motto „Für jeden Topf gibt es den passenden Deckel“ hilft der Makler erst einmal dabei, die Traumimmobilie oder, andersherum, den richtigen Mieter oder Käufer zu finden. Bis es so weit ist, müssen aber seitens des Profis oftmals viel Zeit und Arbeit investiert werden, denn Topf und Deckel finden sich nicht von selbst. Soll ein Makler mit der Vermarktung einer Immobilie beauftragt werden, muss zunächst ein Maklervertrag abgeschlossen werden. Hierbei wird zwischen einem schlichten Maklervertrag und einem Alleinvermittlungsauftrag unterschieden. Bei einem schlichten Maklervertrag können mehrere Makler mit der Vermarktung beauftragt werden und auch der Eigentümer selbst darf bei der Vermittlung mithelfen. Bei einem Alleinvermittlungsauftrag wird ein Makler exklusiv mit der Vermarktung beauftragt. Welche Variante Erfolg versprechender ist, hängt mitunter vom fraglichen Objekt ab. Rechtlich beraten. Mit Abschluss Rechtsbeistand. Mit Abschluss des Vertrages ist der Makler verpflichtet, dass er sich nach bestem Wissen und Gewissen um die Suche nach einer Immobilie bzw. einem Mieter oder Käufer kümmert. Auch den Auftraggeber treffen Pflichten: Er hat alles zu unterlassen, was die Vermarktung des Objektes erschweren könnte. Den Makler trifft weiters eine Informationspflicht: Er muss möglichst alle relevanten Informationen das Objekt betreffend einholen. Dazu gehören auch sämtliche Unterlagen wie Grundriss, Grundbuchsauszug und rechtliche Besonderheiten, wie etwa bestehende Wohnrechte oder Wegerechte. Bei der Preiskalkulation muss sich der Makler an den aktuellen Immobilienpreisen ebenso wie an Angebot und Nachfrage orientieren. Informationen, die der Makler vom Eigentümer erhält, müssen auch überprüft werden, unter anderem im Rahmen einer Vor-OrtBesichtigung. Außerdem müssen etwaige Mängel oder Schäden dokumentiert werden. Schließlich werden alle wichtigen Informationen zu einem möglichst ansprechenden Exposé aufHome FOTOS: ZEININGER IMMOBILIEN, SKYNESHER/E+ Eine gute Beratung beim Immobilienkauf ist Gold wert. Bei Unklarheiten mehrfach nachzufragen gehört beim Makler des Vertrauens zum Daily Business, also die Devise lautet: Öfter nachhaken, wenn man sich unsicher ist. Ein gepflegtes Äußeres und ein seriöser Auftritt allein reichen nicht aus – gute Makler zeichnet aus, dass sie den Marktwert einer Immobilie objektiv einschätzen können, pünktlich, geradlinig und fundiert ausgebildet sind. Unsere Makler haben alle die Ausbildung zum Immobilientreuhänder und sind somit in der Lage, Kunden etwa zu geltenden Gesetzen bestmöglich zu beraten. l Christoph Zeininger Geschäftsführer Zeininger Immobilien zeininger.immobilien.at E X P E R T E N Tipp Makler sind an strenge, gesetzlich geregelte Aufklärungspflichten gebunden. Das Bestellerprinzip in Österreich sieht vor, dass ausschließlich diejenige Person, die einen Makler für eine Immobilienvermietung beauftragt, die Maklerprovision zu tragen hat. Konkret bedeutet das: Laut neuem österreichischem Bestellerprinzip ist die Immobilienvermittlung bei Vermietung von den Erstauftraggebenden zu bezahlen. Das neue Gesetz zur Maklerprovision trat in Österreich mit Juli 2023 in Kraft. Bestellerprinzip? WAS BESAGT DAS ä FOTOS: MOHAMAD FAIZAL BIN RAMLI/ISTOCK/GETTY IMAGES PLUS Ehrenfellner-Straße 2/1/2 4060 Leonding willkommen@lewog.at 0732/ 94 58 56 Noch auf der Suche nach der passenden Eigentumswohnung?

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